Was ist eine Kommunalwahl? Was macht ein Gemeinderat? Und wie kann ich da mitmachen? So viele Fragen…
Und wir haben hier ein paar Antworten dazu. Viel Spaß mit unseren FAQ. Falls noch Fragen offen sind, dann schreib uns einfach eine Nachricht. Wir melden uns bei dir und beantworten deine Fragen. Oder hast du Lust darauf, aktiv bei der Gestaltung der Gemeinde mitzumachen? Auch dann kannst du gerne eine Nachricht da lassen und wir melden uns bei dir.
Was ist eigentlich eine Kommunalwahl?
Bei der Kommunalwahl wählen die Bürgerinnen und Bürger einer Gemeinde Personen, die als Vertreter für die Bevölkerung den Gemeinderat bilden. Die Kommunalwahlen finden alle 5 Jahre statt.
Woraus besteht die Gemeinde?
Die Gemeinden in Niedersachsen bestehen aus dem Gemeinderat, dem Verwaltungsausschuss und der Bürgermeisterin bzw. dem Bürgermeister.
Was ist ein Gemeinderat?
Der Gemeinderat ist die Gesamtheit der Personen, die bei der Kommunalwahl einen Platz gewonnen haben. Wie groß der Gemeinderat ist, d.h. wie viele Mitglieder dem Rat angehören, hängt von der Anzahl der Einwohner in der Gemeinde ab.
Der Gemeinderat ist das Hauptorgan der Gemeinde.
Was macht der Gemeinderat?
Zu den wichtigsten Aufgaben des Gemeinderats gehören:
- Aufstellung von Richtlinien, wie die Gemeinde geführt werden soll
- Oberste Dienstbehörde von Beamten (beschließt zusammen mit dem Bürgermeister über Ernennungen, Ruhestand und Entlassungen)
- die Bestimmung des Namens, des Wappens, der Flagge und des Dienstsiegels der Gemeinde sowie die Benennung von Gemeindeteilen, Straßen und Plätzen,
- Gebietsänderungen und den Abschluss von Gebietsänderungsverträgen,
- den Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen und Verordnungen,
- die Festsetzung öffentlicher Abgaben (Gebühren, Beiträge, Steuern),
- den Erlass der Haushaltssatzung,
- die abschließende Entscheidung über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen,
- die Aufnahme von Krediten, die Übernahme von Bürgschaften etc. oder
- die Mitgliedschaft in kommunalen Zusammenschlüssen.
- Überwachung des gesamten Verwaltungsgeschehens
Welche Rechte hat der Gemeinderat?
Da der Gemeinderat das Hauptorgan der Gemeinde ist, hat er verschiedene parlamentarische Kontrollfunktionen wie z.B.:
- Das Recht auf Abberufung der Beamten auf Zeit
- Initiativrecht zur Abwahl des Bürgermeisters
- Auskunft- und Untersuchungsrecht gegenüber der Bürgermeisterin bzw. dem Bürgermeister
- Das Budgetrecht
Wer darf in den Gemeinderat gewählt werden?
In den Gemeinderat darf jeder Einwohner einer Gemeinde gewählt werden, der
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt bzw. Bürger von Mitgliedsstaaten der Europäischen Union ist
- am Wahltag 18 Jahre alt ist
- und mindestens seit 6 Monaten seinen festen Wohnsitz in der Gemeinde hat
Wer darf den Gemeinderat wählen?
Jeder Bürger, der die deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzt, am Wahltag 16 Jahre oder älter ist und mindestens seit 3 Monaten seinen Wohnsitz im jeweiligen Wahlgebiet hat, ist bei der Kommunalwahl wahlberechtigt.
Was muss ich können, wenn ich in den Gemeinderat gewählt werden will?
Es gibt keine Voraussetzungen für die Kandidatur für den Gemeinderat, abgesehen von der rechtlichen Wählbarkeit. Wenn ein Interesse an der aktiven Mitgestaltung der Gemeinde vorliegt, dann ist das schon ausreichend.
Was ist denn nun der Verwaltungsausschuss und wofür ist der da?
Der Verwaltungsausschuss ist das zweite Organ der Gemeinde und besteht aus der Bürgermeisterin bzw. dem Bürgermeister als Vorsitzenden und, je nach Größe des Rates, zwischen 2 und 10 Mitgliedern des Gemeinderates.
Der Verwaltungsausschuss ist für alle Angelegenheiten zuständig, die nicht eindeutig dem Gemeinderat, der Bürgermeisterin bzw. dem Bürgermeister oder sonderrechtlichen Ausschüssen zugeordnet werden können. Außerdem bereitet der Verwaltungsausschuss die Beschlüsse für den Gemeinderat vor. Ein Beschluss ohne vorherige Vorbereitung durch den Verwaltungsausschuss ist unwirksam.
Zudem werden dem Verwaltungsausschuss auch an anderer Stelle Zuständigkeiten zugewiesen. Dabei handelt es sich eher um kurzfristige Entscheidungen wie Eilentscheidungen oder reine Verwaltungsangelegenheiten wie der Beschluss über die Zulässigkeit eines Einwohnerantrags oder eines Bürgerbegehrens.
So sieht die Verwaltung der Gemeinde aus:
